© TuRa Elsen 1894/1911 e. V.

HAUSORDNUNG

für die Tennisplatzanlage und das Clubhaus der Tennisabteilung TuRa Elsen e. V.

§ 1 Hausrecht
Das Hausrecht übt der Abteilungsleiter aus.
Bei Abwesenheit des Abteilungsleiters übern die übrigen Vorstandsmitglieder dieses aus.

§ 2 Hausverwaltung
Der Platzwart ist für den laufenden Betrieb, insbesondere für die Reinigung, Heizung, Beleuchtung, die Sicherung gegen Diebstahl sowie Frost- und Wasserschäden verantwortlich.
Die Clubhausvermietung obliegt in Abstimmung mit dem Vorstand der dafür benannten Person.
Grundsätzlich darf Mobilart oder andere zum Clubhaus gehörende Gegenstände nicht aus diesem entfernt werden. Lediglich der Vorstand kann Ausnahmen beschließen.
Notwendige bauliche Änderungen oder Instandsetzungen werden vom Vorstand veranlasst.

§ 3 Nutzung der Räume
Der Clubraum einschl. Theke und Küche sowie die Dusch- und Toilettenräume sollen für alle Abteilungsveranstaltungen genutzt werden.
Für andere Veranstaltungen ist die Genehmigung des Vorstandes erforderlich.
Eine Unter- oder Weitervermietung ist grundsätzlich untersagt.
Es dürfen bei Vermietungen keine Eintrittsgelder oder andere materielle Werte genommen werden. 
Das Mitbringen von Tieren in das Clubhaus ist nicht gestattet.

§ 4 Parken
Das Parken für Nutzer und Besucher der Tennisanlage ist nur auf den gekennzeichneten Parkflächen vor der Tennisanlage erlaubt. 
Fahrräder sind auf dem Fahrradplatz in den vorhandenen Fahrradständern abzustellen.
Das Befahren der Tennisplatzanlage ist untersagt.

§ 5 Heizung
Für die notwendige Beheizung des Gebäudes, auch außerhalb der Kälteperiode ist der Platzwart zuständig.

§ 6 Bedienung elektrischer Geräte
Zum Auswechseln von elektrischen Sicherungen, Glühlampen, Leuchtkörpern im oder am Gebäude sind nur der Platzwart und die techn. Beisitzer befugt. 
Die jeweils letzten Nutzer der Tennisanlage bzw. des Clubhauses müssen dafür Sorge tragen, dass alle Fenster einschl. Jalousien und Türen verschlossen sind. 

§ 7 Abschließen des Clubhausen und der Tennisplatzanlage
Alle Fenster einschl. Jalousien und Türen des Clubhauses bzw. der Tennisplatzanlage sind beim Verlassen der Anlage vom letzten Nutzer zu schließen.

§ 8 Behandlung der Räume und Einrichtungsgegenstände
Alle Räume und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln und in funktionstüchtigen Zustand zu erhalten. 
Schäden sind sofort dem Abteilungsleiter oder den übrigen Vorstandsmitgliedern zu melden.
Das Clubhaus darf nicht mit Tennisschuhen (Aschenschuhen) betreten werden. 

§ 9 Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße gegen die Hausordnung sind unverzüglich dem Abteilungsleiter oder den übrigen Vorstandsmitgliedern zu melden.
Sie können mit befristetem oder unbefristetem Hausverbot sofort geahndet werden.

§ 10 Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt ab sofort in Kraft.
Paderborn, den 01.04.2004

Abteilungsleiter: 
Geschäftsführer: Rolf Brall

 

 

 

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